Rechtsrahmen für die Gentechnik verbessern
Berlin (17.03.2011) – Der Branchenverband der Biotechnologie-Industrie in Deutschland, BIO Deutschland e. V., fordert die Ländervertreter dringend dazu auf, beim Gentechnikgesetz (GenTG) im Sinne einer offenen und pluralistischen Wirtschaft zu stimmen. Anlass ist die morgige Sitzung des Bundesrates, in welcher der Antrag Bayerns zur Verschärfung des GenTG diskutiert werden soll.
BIO Deutschland begrüßt zwar die Initiative des Freistaates, sich für mehr Rechtssicherheit innerhalb der landwirtschaftlichen Wertschöpfungskette bei Spuren gentechnisch veränderter Samen im konventionellen Saatgut einzusetzen. Diese Ziele können jedoch einfacher und effektiver durch Umsetzung in einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift erreicht werden, in der einheitliche Probenahme- und Messverfahren definiert und der Umfang von Maßnahmen bei nachgewiesenen gentechnisch veränderten Organismen festgelegt werden. Eine Ausweitung bestehender Haftungsregelungen sowie eine Änderung des GenTG sind nicht notwendig.
Sollte das bereits existierende Gesetz noch komplexer werden, könnten Forschungs- und Entwicklungsprojekte in Wissenschaftseinrichtungen und in innovativ tätigen kleinen und mittleren Unternehmen (iKMU) in Deutschland vollständig eingestellt werden.
„Diese Art der Politik stärkt lediglich Firmen, die ohne größere Einbußen auf Länder mit einer deutlicheren Innovationsbereitschaft ausweichen können“, sagt Viola Bronsema, Geschäftsführerin der BIO Deutschland, und fügt hinzu: „Damit überlassen wir bereits jetzt dieses vielversprechende Forschungsgebiet anderen Volkswirtschaften“. Viola Bronsema fordert deshalb, Rahmenbedingungen zu schaffen, welche eine angemessene Forschungsfreiheit garantieren und iKMU die Gelegenheit bieten, mit neuartigen Erzeugnissen im fairen Wettbewerb mit existierenden Produkten zu treten. Züchter, Händler, Verarbeiter und Landwirte brauchen dazu einen verlässlichen Rechtsrahmen.