Die Deutsche Industrievereinigung Biotechnologie (DIB) bedauert die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum deutschen Gentechnikgesetz und bekräftigt Änderungsbedarf. Das Gericht hat einen Normenkontrollantrag des Landes Sachsen-Anhalt gegen verschiedene Paragraphen des Gesetzes aus dem Jahr 2005 vollständig zurückgewiesen. DIB-Vorsitzender Stefan Marcinowski kommentiert: „Die Tatsache, dass das Gentechnikgesetz verfassungskonform ist, schließt Nachbesserungen durch den Gesetzgeber nicht automatisch aus. Das Gentechnikgesetz beeinträchtigt in seiner jetzigen Form notwendige Innovationen in der Pflanzenbiotechnologie für die Landwirtschaft und fördert sie nicht.“
So ist die im Gentechnikgesetz geregelte exakte Ortsangabe zum Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen im öffentlichen Teil des Standortregisters problematisch. Marcinowski sagt: „Mit dieser Regelung nimmt der Gesetzgeber die Zerstörung von Eigentum deutscher Landwirte und Forscher sowie die Bedrohung ihrer Familien billigend in Kauf.“ Aktuelle Daten zeigen, dass in den vergangenen Jahren die Anzahl der Feldzerstörungen sowie die Zerstörungen von Freisetzungsversuchen zu wissenschaftlichen Zwecken zugenommen haben. „Feldzerstörungen wirken sich negativ auf das Innovationsklima in Deutschland aus“, so der DIB-Vorsitzende.
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